Die aktienrechtliche Jahresabschlußprüfung ist eine Gesetzmä-ßigkeits-, Ordnungsmäßigkeits und Satzungsmäßigkeitsprüfung. Durch die Satzungsmäßigkeitsprüfung soll festgestellt werden, ob die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht den Bestimmungen der Satzung entsprechen. Die Übereinstimmung der Rechenschaftslegung mit den Bestimmungen der Satzung muß dementsprechend vom Abschlußprüfer bestätigt werden (Bestätigungsvermerk).
Vorhergehender Fachbegriff: Satzungsmäßige Rücklagen | Nächster Fachbegriff: Satzungsmässige Rücklage
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|