Der Schlusskurs ist der letzte Kurs, der am Ende einer Börsenversammlung im variablen Handel für ein Wertpapier festgestellt wird. Er ist nicht an allen Börsen ein errechneter Kurs. Es ist die letzte Börsennotierung für ein Wertpapier am Ende des Börsentages. Der in der fortlaufenden Notierung zuletzt festgestellte Kurs an der Wertpapierbörse. Letzter während der Börsenstunden für ein bestimmtes Papier mit fortlaufender Notierung festgesetzter Kurs.
Siehe Börse.
Damit bezeichnet man die letzte (am Ende des Börsengeschäftstages) für ein bestimmtes Wertpapier im variablen Handel getätigte Notierung.
Der Schlusskurs wird nach Beendigung des Präsenzhandels festgestellt. Anspruch auf Feststellung des Schlusskurses haben nur Aufträge, die bis
zur akustischen Ankündigung der Beendigung des Handels beim Kursmakler vorliegen und die zum fortlaufenden Handel (variable Notierung) geeignet sind (§ 32 BörsO).
Der am Ende der Börsensitzung eines Börsentages beim variablen Handel letztmals festgestellte Kurs. S. a. Fortlaufende Notierung. Vgl. Einheitskurs.
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