Unter Schuldendienst werden die Ausgaben verstanden, die zur Verzinsung und Tilgung der aufgenommenen öffentlichen Kredite erforderlich sind. Bezieht man diese Grösse auf die gesamten Staatsausgaben, so erhält man die Schuldendienstquote, die demnach angibt, welcher Teil der Staatsausgaben für Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld verwendet wird.
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