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Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen sind Darlehen, die gegen Zeichnung von Schuldscheinen gewährt werden. Es handelt sich dabei um eine Form der Finanzierung, bei der im Wege der Fristentransformation kurzfristige Gelder langfristig (10 bis 30 Jahre) ausgeliehen werden. Die kurzfristigen Gelder stammen meist von Kapitalsammelstellen, die Kassenüberschüsse haben, diese aber nur kurzfristig anlegen dürfen. Ein Kreditinstitut oder ein Finanzmakler (Makler) faßt diese Teilbeträge zu langfristigen Ausleihungen zusammen. Die Vorteile liegen in den geringen Kosten der Kapitalbeschaffung (verglichen mit Schuldverschreibungen) und in der Stückelungsmöglichkeit auf Teilbeträge, die dem jeweiligen Finanzbedarf auf beiden Seiten angepaßt werden können. Es ist ein längerfristiger Kredit von Kapitalsammelstellen wie z. B. Versicherungsunternehmen (Versicherungsgesellschaft) oder Sozialversicherungsträger (Sozialversicherung) an erstklassige, d. h. bonitätsmäßig einwandfreie (Bonität) Industrieunternehmen und öffentliche Körperschaften aufgrund eines Schuldscheines. Vorteile gegenüber einer Anleihe liegen in geringen Transaktionskosten für den Darlehensnehmer ( Darlehen) und einem über der Kapitalmarktrendite (Rendite) liegenden Zinssatz für den Darlehensgeber.

Das Schuldscheindarlehen ist ein Darlehen, über das ein Schuldschein ausgestellt wird. Es wird von Kapitalsammelstellen, wie Versicherungen, ausgegeben und hat gegenüber einer Schuldverschreibung für die Unternehmung den Vorteil, daß es insgesamt kostengünstiger und flexibler ist.

Langfristige Kredite ohne besonders gestellte Sicherheiten können gegen Hergabe von Schuldscheinen aufgenommen werden. Die Schuldscheine lauten meist auf Teilbeträge des Gesamtdarlehens und werden von institutionellen Anlegern erworben, die sie bei Bedarf vor Verfall weiterverkaufen können. Es gibt im Unterschied zu den Schuldverschreibungen keinen Börsenhandel.

Langfristiges, individuelles Darlehen an Groß Unternehmen und Kommunalverwaltungen, das von den Kapitalgebern gegen Schuldschein oderSchuldUrkund e ohne zwischenschaltung der Börse gewährt wird. Hauptsächlich finden Schuldscheindarlehen bei der Inve-stitions und Exportfinanzierung Anwendung. Mindestbetrag ist 50 000, EUR. Geldgeber sind zumeist Kapitalsammelstellen, insbesondere Versicherungen. Obwohl die Zinsen des Schuldscheindarlehen i. d. R. leicht überdenen vergleichbarer Industrieobligationen liegen, sind die Gesamtkosten für die kapitalaufnehmende Stelle meist geringer als beiWertpapieremissionen. U. a. entfallendie laufenden Kosten wie Couponeinlösungsprovisionen, Kurspflegekosten etc. Schuldscheindarlehen erlangten zunächst Bedeutung beim Revolving Credit

Grossdarlehen über hohe Nominalvolumina an erstklassige Unternehmen und staatliche Stellen mit langen Laufzeiten und anleiheähnlichen Ausstattungsmerkmalen. Über das Darlehen werden oft ein oder mehrere Schuldscheine ausgestellt. Das Erfordernis der expliziten Ausstellung eines Schuldscheins besteht allerdings nicht; i. d. R. wird nur ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Bei Gesamtlaufzeiten von oft 2-10 Jahren erfolgt die Tilgung in gleichen Raten.

Ein Schuldscheindarlehen ist ein anleiheähnlicher, meist langfristiger Grosskredit, der auf nichtöffentlichem Wege vor allem nei -Napitaisammeistenen aus aem Nichtbankenbereich aufgenommen wird. Schuldscheindarlehen unterscheiden sich in. rechtlicher Hinsicht — insofern die Terminologie "anleiheähnlich" — von Obligationen dadurch, dass sie keine Wertpapiere, sondern Beweisurkunden sind, bei denen der Gläubiger des Schuldscheindarlehens sein Recht auch bei Verlust des Schuldscheins beweisen kann. Im Unterschied zu den Obligationen werden Schuldscheindarlehen durch Zession übertragen, die häufig an die Zustimmung des Schuldners gebunden ist, so dass ein persönliches Kreditverhältnis besteht.

Schuldscheindarlehen werden überwiegend von Versicherungsgesellschaften gewährt, die langfristiges Kapital aus ihrem Deckungsstock anlegen wollen. Zwar ist die Hingabe von Schuldscheindarlehen nicht genehmigungspflichtig, da Versicherungsunternehmen aber der Versicherungsaufsicht unterliegen, müssen die Bedingungen des § 54 a Abs. 2 Nr. 8 d VAG erfüllt sein, d.h., die Verzinsung und die Rückzahlung müssen — auf Grund der bisherigen und zu erwartenden Entwicklung der Ertrags- und Vermögenslage des Darlehensnehmers — als gewährleistet erscheinen. Die durch erststellige  Grundpfandrechte gesicherten Schuldscheindarlehen haben i. d. R. eine Laufzeit von höchstens 15 Jahren. Die Tilgung, die gewöhnlich erst nach einigen Freijahren beginnt, erfolgt im allgemeinen in gleichen Raten. Wegen der erschwerten Übertragung im Vergleich zu Obligationen liegt die Verzinsung der Schuldscheindarlehen i. d. R. ca. 0,25-0,5% über derjenigen der Obligationen. Die Effektivverzinsung hängt — wie bei allen anderen Instrumenten der langfristigen Fremdfinanzierung — neben dem Nominalzinssatz vom Damnum, von der Laufzeit, den Tilgungsmodalitäten und den Nebenkosten ab. Das Fristenrisiko, das durch unterschiedliche Laufzeitwünsche des Kreditnehmers und der Kreditgeber entsteht, kann — je nach Gestaltung — vom Betrieb als Kreditnehmer (direktes System), von einem Kreditinstitut (indirektes System) oder vom Makler selbst getragen werden.

lang- oder mittelfristiges Darlehen, das gegen Schuldschein oder Schuldurkunde gem. § 607 BGB, § 344 HGB gewährt wird. Der Schuldschein ist lediglich Beweisurkunde (kein Wertpapier). Die Übertragung erfolgt nach Schuldrecht, d. h. durch Abtretung (gutgläubigen Erwerb gibt es somit nicht).
Kapitalgeber sind Kapitalsammelstellen, insbesondere Sozialversicherungsträger, die Bundesanstalt für Arbeit, Privatversicherungsgesellschaften (hier vor allem Lebens- und Unfallversicherer) und Kreditinstitute.
Kreditnehmer sind emissionsfähige und nicht-emissionsfähige Unternehmen erster Bonität, die die Bonitätsanforderungen der Kreditgeber und ? soweit gegeben ? ihrer Aufsichtsbehörden erfüllen (Deckungsstockfähigkeit).

Fristenkongruente Schuldschein-Darlehen werden dem Kreditnehmer über die Gesamtlaufdauer, ausgestattet mit Festzins oder variablem Zins (Anpassung alle drei oder sechs Monate an die Entwicklung eines Referenzzinssatzes plus Aufschlag), eingeräumt. Revolvierende Schuldschein-Darlehen sind kurzfristige Darlehen, die im Falle der Laufzeitinkongruenz so nacheinander geschaltet werden, daß über die sich permanent ergebende Fristentransformation die Deckung von Kapitalbedarf und Finanzierung erreicht werden soll. Das hierbei auftretende Fristentransformationsrisiko kann u. U. durch eine entsprechende Vertragsgestaltung vom Kapitalgeber oder der darlehensvermittelnden Bank übernommen werden.
Bis auf fristenkongruente Schuldschein-Darlehen, die mit Festzins ausgestattet sind, entsteht den Kreditnehmern bei allen anderen Schuldschein-Darlehen in jedem Fall das Zinsänderungsrisiko. Es wird u. U. (selten) gegen entsprechendes Entgelt vom Kreditgeber oder Kreditvermittler übernommen. Schuldschein-Darlehen werden ohne Einschaltung eines Kreditvermittlers oder unter Einschaltung eines Vermittlers (Bank, Finanzmakler) beschafft. Die Tilgung vollzieht sich unter Einhaltung eines ex ante festgelegten Tilgungsplans, der strikt einzuhalten ist. Vorfristige Tilgungen sind i. d. R. nicht möglich. Das Schuldschein-Darlehen wird meist durch eine erstrangige, vollstreckbare Grundschuld (Eigentümergesamtbriefgrundschuld), die höchstens 40% des Beleihungswertes der Anlagen umfassen darf, besichert. Die Kosten sind für den Darlehensnehmer im Vergleich zur Anleihe um 0,25 bis 0,50 Prozentpunkte p. a. niedriger.
Schuldscheine werden an der Börse nicht gehandelt, sind aber dennoch in äußerst engen Grenzen fungibel. Statistisches Material über den Gesamtmarkt besteht nicht.
Vorteile der Kapitalanlage in Schuldscheinen im Vergleich zu derjenigen in Anleihen für den Gläubiger sind: Erwirtschaftung einer höheren Rendite, keine Verpflichtung zu Abschreibungen im Falle eines allgemein steigenden Zinsniveaus. Ihr Nachteil ist die geringere Fungibilität und damit der niedrigere Liquiditätsgrad.

Schuldscheindarlehen (SSD) sind anleiheähnliche, meist langfristige Großkredite, die auf nichtöffentlichem Weg, also unter Ausschaltung der Börse, vorwiegend bei Nichtbanken-Kapitalsammelstellen aufgenommen werden. Kreditgeber sind hauptsächlich Versicherungsunternehmungen und Pensionskassen. Kreditnehmer sind Unternehmungen erster Bonität, die die Bonitätsanforderungen der Kreditgeber erfüllen. Häufig wird zwischen Kreditgeber und -nehmer ein Vermittler (Makler oder Bank) geschaltet.

Hinweis:
(1) Der Begriff SSD leitet sich aus der Zusammenziehung der Bilanzposition "Schuldscheinforderungen und Darlehen" in der Versicherungswirtschaft her. Dabei ist zu beachten, daß keine Übereinstimmung im strengen Sinne besteht: Für ein SSD ist es kein konstituierendes Merkmal, daß tatsächlich ein Schuldschein ausgestellt wird. Der Schuldschein, sollte er ausgestellt werden, ist kein Wertpapier, sondern lediglich ein beweiserleichterndes Dokument, das die sonst dem Gläubiger obliegende Beweislast auf den Schuldner verlagert.

(2) Die Ausstattung der SSD weist Ähnlichkeiten mit jener der Obligationen auf. Im einzelnen gilt:
(a) Der Nominalzinssatz, häufig ein Festzins, liegt meist um 0,25 bis 0,50 Prozentpunkte über dem jeweiligen Anleihezinssatz. Die Nebenkosten eines SSD belaufen sich auf 1 bis 2 % des Emissionsbetrages (bei Anleihen rechnet man mit 5 %). Deshalb ist das SSD bei Laufzeiten bis zu 10 Jahren für den Emittenten meist günstiger als die Anleihe.
(b) Die Laufzeit hängt von der individuellen Vereinbarung ab. Dabei werden 15 Jahre nur selten überschritten und üblicherweise 3 bis 5 tilgungsfreie Jahre vereinbart.
(c) Die Eintragung eines Kündigungsrechtes für eine der Parteien ist unüblich, allenfalls wird für besondere Fälle ein außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart.
(d) Formvorschriften existieren nicht, da ein Darlehensvertrag gemäß § 607 bis 610 BGB formfrei ist.
(e) Die Übertragung eines SSD erfolgt durch Zession.
(f) Wegen der überragenden Stellung der Versicherer als Kapitalgeber bei SSD sollten SSD stets deckungsstockfähig (Deckungsstockfähigkeit) sein, weil das die Anlage von Versicherungsmitteln in SSD erleichtert.
(g) Die Besicherung erfolgt meist durch eine vollstreckbare erstrangige Grundschuld. Möglich ist auch die Sicherstellung durch eine öffentliche Bürgschaft. Im Ausnahmefall reicht auch die Sicherung mit Hilfe der Negativerklärung.

Arten:
(1) Direktes und indirektes SSD:
Beim indirekten SSD schaltet sich ein Finanzmakler oder eine Bank zwischen die Vertragsparteien. Beim direkten SSD kommen die Parteien ohne Vermittler aus.

(2) Einzel- und Teil-SSD:
Das Einzel-SSD wird von einem einzelnen Kreditgeber bestritten.
Beim Teil-SSD werden mehrere Kreditgeber zusammengefaßt, so daß auf den einzelnen Kreditgeber nur ein Teil entfällt.

(3) Fristenkongruentes und revolvierendes SSD:
Fristenkongruente SSD stehen dem Darlehensnehmer während der
gewünschten Kreditlaufzeit zur Verfügung. Sie sind meist mit einem Festzinssatz ausgestattet. Denkbar ist aber auch die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes. Bei revolvierenden SSD werden die Mittel mehrerer Kreditgeber zeitlich so aneinandergereiht, daß die gewünschte langfristige Finanzierung zustandekommt. Die Finanzierung langfristiger Projekte durch fortlaufende kurzfristige Anschlußfinanzierung birgt allerdings erhebliche Risiken.

Siehe auch: Industriedarlehen.

Literatur: Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Aufl., München 1990, S. 850f. Wöhe, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 145 ff.

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