Das "Schütt aus-hol zurück-Verfahren" stellt eine Politik der Gewinnausschüttung mit anschließender Kapitalerhöhung dar. Es wird durch den gespaltenen Körperschaftsteuersatz begünstigt. Während die ausgeschütteten Gewinne nur mit 36 % besteuert werden, werden die einbehaltenen Gewinne mit 50 % belastet. Dadurch kann es für die Unternehmung steuerlich vorteilhafter sein, statt Gewinnthesaurierung das "Schütt aus-hol zurück-Verfahren" anzuwenden. Der Vorteil gegenüber der Selbstfinanzierung wird allerdings um so geringer, je höher der durchschnittliche Einkommensteuersatz der Gesellschafter ist.
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