Als gezeichnetes Kapital ist jenes Kapital zu verstehen, das von den Gesellschaftern eingezahlt wurde und auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Nach IAS kann der Posten „eingezahltes Kapital“ sowohl das gezeichnete Kapital und alle in Frage kommenden Rücklagen als auch Gewinn- und Verlustvorträge in Summe enthalten. IAS 1.74 und IAS 1.86 verlangen weitgehend unabhängig von der Rechtsform zusätzliche Angaben und Erläuterungen für jede Art von gezeichnetem Kapital im Anhang („notes“) oder in einer zusätzlich zum Jahresabschluss verpflichtenden Aufstellung über die Veränderungen des Eigenkapitals.
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