erlassen 1890, 1914 durch den -Clayton Act und den Federal Trade Commission Act ergänzt, bildet die wesentliche gesetzliche Grundlage der US-amerikanischen Antitrust-Politik. Grundsätzlich verboten sind nach sec. 1 Sherman Act horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen: "every contract, combination in form of trust or otherwise, or conspiracy, in restraint of trade and commerce". Die Anwendung von sec. 2 Sherman Act erfordert nach der Rechtsprechung, dass ausser dem Tatbestandsmerkmal der Monopolmacht ein subjektives Moment, nämlich die Monopolisierungsabsicht nachgewiesen. wird. Das Anwenden restriktiver Behinderungspraktiken (Aehinderungsmissbrauch) gilt dabei nach neuerer Entscheidungspraxis als ausreichendes Indiz dafür, dass eine derartige Monopolisierungsabsicht besteht. Der Sherman Act enthält durchweg sehr weit gefasste, weitgehend unbestimmte Generalklauseln, die durch die Rechtsprechung zu konkretisieren und zu präzisieren sind. Die Rechtsprechung vergangener Jahrzehnte ist dabei für die Anwendung des Gesetzes in hohem Masse verbindlich; dennoch kommt es immer wieder dazu, dass überkommene Interpretationen modifiziert und neue Traditionen begründet werden. Dabei hat der sich schon früh zeigende Gegensatz zwischen den Verfahrensregeln des per se (per se Regel) und der rule of reason bis heute seine grundsätzliche Relevanz behalten. Literatur: Zohlnhöfer, W, Wettbewerbspolitik im Oligopol, Tübingen 1968. Kaysen, C./Turner, D. E, Antitrust Policy, 2. Aufl., Cambridge, Mass. 1965.
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