Sonder Ausgaben sind bestimmte, im Gesetz abschließend aufgezählte Ausgaben, bei denen es sich weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten handeln darf. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung der Sonder Ausgaben gibt es nicht. Grundsätzlich sind die Sonder Ausgaben Kosten der Lebensführung, also Einkommensverwendung. Als solche unterliegen sie dem Abzugsverbot gem. § 12 EStG. Dennoch hat der Gesetzgeber sie aus bestimmten, zumeist sozial und wirtschaftspolitischen Gründen zum Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte zugelassen. Die Sonder Ausgaben im engeren Sinne sind erschöpfend in § 10 EStG aufgezählt. Bei einigen Sonder Ausgaben ist es für ihren Abzug jedoch erforderlich, daß sie nicht mit der Aufnahme eines Kredits oder mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen.
Vorhergehender Fachbegriff: Sonder Abschreibungen | Nächster Fachbegriff: Sonder Bilanzen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|