ein wichtiges Hilfsmittel der Kostenplanung, ergeben sich aus dem Produkt der geplanten Bruttolöhne und Bruttogehälter mit den geplanten Sozialkostenverrechnungssätzen In der Kostenplanung der Sozialkostenstellen werden die Sozialkosten kalkulatorisch verrechnet. Im Beispiel (s.u.) beträgt der Sozialkostendekkungssatz für Krankengeld 4 200 000 € x 5 % = 210 000 DM. Der Sozialkostendeckungssatz soll meist nur die -4 variablen Kosten decken; die fixen Kosten werden dann direkt in das Betriebsergebnis übernommen. Am Ende der Periode werden die tatsächlichen Sozialkosten mit den kalkulatorisch verrechneten Sozialkosten verglichen. Dabei ist zu beachten, daß der -, freiwillige sekundäre Sozialaufwand vor dem Vergleich aus den verrechneten Sozialkosten zu eleminieren ist.
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