Der Wettbewerb auf dem Spendenmarkt um den "Spendenkuchen" hat sich verschärft. Zugleich hat sich die Transparenz auf diesem Markt verringert. Erschwerte Kontrolle führt zu Fehlentwicklungen und Missbräuchen zu Lasten der mit den Spendenmitteln verfolgten gemeinnützigen Zwecksetzungen. Deswegen hat das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), Berlin, Ende 1991 das Spenden-Siegel mit ordnungsgebenden Leitlinien für spendensammelnde Organisationen humanitär-caritativer Zielsetzung begründet: Das Spenden-Siegel wird vom DZI auf Antrag vergeben, wenn die Antragstellerin elf Selbstverpflichtungen zur Spendenwerbung, -verwaltung und -verwendung einhält und dies durch das DZI überprüft worden ist. Das Spenden-Siegel wird jeweils für zwölf Monate erteilt; es darf für Werbemassnahmen eingesetzt werden. Zweck des Spenden-Siegels ist es, dem Spenderschutz (Orientierungshilfe), dem Spendenschutz (Stärkung des Mittelaufkommens) und — aufgrund steuerlicher Abzugsmöglichkeiten Spendenbesteuerung) dem Steuerschutz (Sicherung der Aufgabenerfüllung) zu dienen.
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