Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Staffelkalkulation

ist eine differenzierende Form der Kalkulation auf der Basis von Grenzkosten. Dabei sollen die Preise je nach dem Beschäftigungsgrad des Betriebes gestaltet werden. Das bedeutet, daß bis zur Erreichung der Vollbeschäftigung die Preisstellung auf Durchschnittskosten basiert, während die darüber hinaus produzierten Güter mit Grenzkosten belastet werden, zu denen auch die Kosten der Kapazitätserweiterung zählen (additive Grenzkosten). Dies bedeutet die Notwendigkeit einer Preisdifferenzierung. Bei dieser Art der Kalkulation wird also stets eine Vollkostendeckung erreicht. Anwendbar ist die Preisbildung auf der Basis der Staffelkalkulation nur dann, wenn die Unternehmung verschiedene, voneinander isolierte Märkte beliefert.

Vorhergehender Fachbegriff: Staffelform | Nächster Fachbegriff: Staffelmiete



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : öffentliche Betriebe | Preisgrenzen | Markenwechsel

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon