ist eine differenzierende Form der Kalkulation auf der Basis von Grenzkosten. Dabei sollen die Preise je nach dem Beschäftigungsgrad des Betriebes gestaltet werden. Das bedeutet, daß bis zur Erreichung der Vollbeschäftigung die Preisstellung auf Durchschnittskosten basiert, während die darüber hinaus produzierten Güter mit Grenzkosten belastet werden, zu denen auch die Kosten der Kapazitätserweiterung zählen (additive Grenzkosten). Dies bedeutet die Notwendigkeit einer Preisdifferenzierung. Bei dieser Art der Kalkulation wird also stets eine Vollkostendeckung erreicht. Anwendbar ist die Preisbildung auf der Basis der Staffelkalkulation nur dann, wenn die Unternehmung verschiedene, voneinander isolierte Märkte beliefert.
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