eine Form der Normalkostenrechnung, die die Normalkosten nicht für mögliche unterschiedliche Beschäftigungsgrade, sondern nur für eine Normalbeschäftigung bestimmt. Der Aufbau der starren Normalkostenrechnung läßt sich durch folgende Ansätze charakterisieren: Zunächst werden für die Einzelkosten Durchschnitts- oder Planmengen bzw. -zeiten und feste Verrechnungspreise angesetzt; die Gemeinkosten werden mit Istpreisen bzw. Istlohnsätzen bewertet, jedoch mit Normalkostensätzen weiterverrechnet. Auf diese Weise entstehen Kostenüber- bzw. -unterdeckungen, die jedoch als Grundlage einer wirksamen Kostenkontrolle wenig geeignet sind, weil sie weniger den Charakter von echten Kostenabweichungen als vielmehr von Schätzfehlern haben. Das einzige Ziel, das sich mit der Anwendung der starren Normalkostenrechnung erreichen läßt, ist eine Beschleunigung der Kostenrechnung. Eine Weiterentwicklung der starren Normalkostenrechnung durch Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades stellt die flexible Normalkostenrechnung dar.
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