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Steuerliche Nebenleistungen

Dienen — anders als Steuern — nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern sollen die Betroffenen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen bewegen. So soll z.B. durch die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen nicht primär eine weitere Einnahmequellen für den Staat erschlossen werden, sondern vielmehr durch die präventive Wirkung die reibungslose Abwicklung des Besteuerungsverfahrens sichergestellt werden.

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