dient dem Abgleich der für die Intrahandelsstatistik gemeldeten Werte mit den Werten der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Als firmenbezogene Nummer wird sie durch das für den Firmensitz zuständige Finanzamt erteilt und ist nicht identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-idNr.) Die Angabe der Steuernummer ist aber eine Voraussetzung für die Erteilung der USt.-ldNr. beim Bundesamt für Finanzen. In einem entsprechenden Antrag ist daher die Steuernummer immer anzugeben. Bei der Meldung für die Intra-handelsstatistik im Falle der Versendung und des Eingangs wird sie im Feld 1 des Vordrucks N eingetragen.
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