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Steuerplanung

Der Begriff wird in einer engen und einer weiten Interpretation verwendet. Nach dem engen Begriffsverständnis zählt zur Steuerplanung nur die zielorientierte Beeinflussung der Steuern. Hingegen bezieht die weite Auffassung auch die Einflüsse der Besteuerung auf die Bestimmung unternehmerischer Handlungsoptima mit ein.

Die betriebswirtschaftliche Analyse der Steuerbelastung mit Hilfe modernster Methoden und Hilfsmittel ist angesichts des grossen Gewichts der Steuerzahlungen, der geringen Transparenz des Steuerrechts sowie der erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten bei allen wesentlichen Entscheidungen zur Erhaltung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit geboten. Im Rahmen der betrieblichen Steuerpolitik wurden die mit dem Zielsystem der Unternehmung abgestimmten Grundsätze zur Beeinflussung der Steuerbelastung formuliert. Die daraus abgeleiteten alternativen Vorgehensweisen lassen sich als "Steuerstrategien" im Sinne koordinierter komplexer Massnahmensätze bezeichnen. Einzelne steuerrechtsnahe Strategien sind z. B. Gewinn-, Subventions-, Verlust-, Vermögens-, Kapital-, Umsatz-, Verhandlungs- und Beweisstrategien. Ein Verbund dieser Strategien vermag die Qualität der Steuerplanung zu verbessern. Die langfristigen Aufgaben der Steuerplanung bestehen darin, unter Schonung der ökonomischen Erhaltungs- und Expansionsziele die Steuerbelastung und die steuerlichen Risiken zielkonform zu beeinflussen (Streben nach Steuerzahllastminimierung, Gesetzmässigkeit, Zulagenmaximierung, Risikominimierung). Ansatzpunkte sind sowohl die Dauerstrukturen der Unternehmung (Standort, Vermögens- und Kapitalstruktur, Rechtsform, Organisation) als auch die Funktionsund Prozessbereiche (Investition, Finanzierung, Produktion und Absatz, Informationsund Personalwirtschaft). Die Steuerplanung weist damit über die enge Sicht der Steuerbilanz und Steuerbilanzpolitik hinaus. Als Planungszeitraum erweist sich mindestens die Zwei-Jahres-Planung als notwendig. Methoden der Steuerplanung sind klassischerweise problembezogene Normenselektion, Nullwertverfahren, Teilsteuerrechnung und veranlagungskonforme Belastungsrechnung. Neuere Methoden sind u. a. zu erblikken in steuerlichen Kennzahlensystemen, steuerbilanzorientierten statischen und dynamischen Minimierungsverfahren und computergestützten Simulationskonzepten zur steuerlichen Gesamtplanung. Als Träger der Steuerplanung kommen primär die steuerlichen Experten in den Steuerabteilungen der Unternehmen und externe Steuerberater in Frage. Die Bedeutung der Steuerplanung wird zunehmend erkannt. Vorherrschende Anwendungsbereiche sind die Steuerbilanzpolitik, Rechtsformwahl sowie Investitions- und Finanzplanung. Die in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre durchgeführten steuerökonomischen Wirkungs- und Gestaltungsanalysen sind die Plattform für gezielte adressatenbezogene Konzepte der Steuerplanung. Das Problem einer nationalen oder weltweit orientierten Gesamt-Steuerplanung aus einem Guss ist weder theoretisch noch praktisch gelöst.   Literatur: Marettek, A., Steuerbilanzplanung, Herne 1981. Rödder, T, Steuerplanungslehre und steuerliche Gestaltungsfindung, Beilage 19 zum Betriebs-Berater 1988. Wacker, W. H., Steuerplanung im nationalen und transnationalen Unternehmen, Berlin 1979. Wagner, F. WIDirrigl, H., Die Steuerplanung der Unternehmung, Stuttgart 1980.

siehe   Steuerlehre, Betriebswirtschaftliche und die dort angegebene Literatur.

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