Stillstandskosten sind die bei vorübergehender Stillegung eines Betriebs oder Betriebsteils nicht wegfallenden Kosten. Man spricht auch von Betriebsunterbrechungskosten sowie Ausfallkosten.
Beispiel:
Raumkosten, kalkulatorische Zinsen, Grundsteuer, zeitabhängige kalkulatorische Abschreibungen.
sind Kosten, die allein durch das Vorhandensein der Unternehmung anfallen, unabhängig davon, ob produziert wird oder nicht. Die Stillstandskosten sind aber nicht identisch mit den fixen Kosten, weil bsp. bei der Stillegung die Kosten der Produktionsbereitschaft wegfallen. Stillstandskosten sind somit z.B. Raumkosten, Kapitalkosten, Vermögensteuer, Grundsteuer und der zeitabhängige Teil der Abschreibungen für Anlagen und Gebäude u.a.m.
Die Stillstandskosten sind Kosten, die auch bei einer stillgelegten Unternehmung anfallen. Die Stillstandskosten sind nicht mit den fixen Kosten identisch. Ein Teil der fixen Kosten fällt mit der Stillegung zwar weg (z.B. Lohnkosten, Reparaturkosten), dafür entstehen aber mit der Stillegung neue fixe Kosten (z.B. Instandhaltungskosten, Überwachungskosten), während andere Kosten unverändert bleiben (z.B. Zinskosten, Raumkosten). Die Höhe der Stillstandskosten hängt auch von der voraussichtlichen Stillstandsdauer ab.
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