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Stückelung

Einteilung einer Effektenemission in die Nennbeträge der einzelnen Effekten. Aktie, Wertpapiere

Die Stückelung ist die Einteilung von Aktien und Obligationen in verschiedene Nominal- oder Nennwerte.

Sie gibt die Unterteilung der Aktien oder Anleihen in verschiedene Nominal- (Nenn-) beträge (Nennwert) an (Stücknotierung). Bei Aktien beträgt die Stückelung 5 ? (Mindestnennbetrag), höhere Nennbeträge müssen jewils auf volle Euro lauten (Vgl.: Aktien). Bei Anleihen ist eine Stückelung in Teilschuldverschreibungen (50, 100, 500, 1000, 5000, 10 000 ?) gebräuchlich. Die Aufteilung des Fondsvermögens von Investmentgesellschaften erfolgt auf die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine (mit denen 1, 5, 10, 100 oder mehr Anteile verbrieft werden). Die Stückelung wird meistens im Kurszettel angegeben.

Aufteilung von Finanztiteln bei deren Emission in Stücke mit z.T. unterschiedlichen Nennwerten.

Gibt an, auf welchen Nennwert die einzelnen Abschnitte einer Anleihe oder die Aktien einer Gesellschaft lauten; bei Aktien z. B. auf 50 € oder 100 € oder ein Vielfaches davon (in der Bundesrepublik lauten Aktien in der Regel auf € 50); bei Anleihen z. B. auf Stücke von 50,100, 500, 1000, 5000 oder 10 000 €.

Aufteilung des Grundkapitals einer AG oder einer Anleiheemission in Nennbeträge. Die Stückelung wird von der Höhe des Nominalbetrages beeinflusst. Aktien können z. B. mit Nennwerten von DM 50,— oder DM 100,— oder einem Vielfachen hiervon ausgegeben werden.

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