Beim Erwerb gezahlte Stückzinsen können mit erhaltenen Zinsen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Um den Betrag für die Zinsabschlagsteuer ermitteln zu können, führen Banken für das Depot eines Kunden eine laufende Rechnung mit gezahlten und erhaltenen Stückzinsen, den Stückzinstopf. Auf diese Weise werden Überzahlungen bei der Zinsabschlagsteuer vermieden.
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