besondere, im —Berufsbildungsgesetz 1969 wie auch in der Handwerksordnung vorgesehene Form der Ausbildungsordnung, die die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen regelt. Im Gegensatz zur traditionellen Berufsausbildung erfolgt die Stufenausbildung in zwei oder mehr aufeinander aufbauenden Stufen. Die erste dient der beruflichen Grundbildung, indem sie eine breite Grundlage für die weiterführende berufliche Fachbildung schafft und als Vorbereitung auf eine vielseitige berufliche Tätigkeit Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse vermittelt. Daran schliessen sich weitere Fachstufen für den Erwerb fachspezifischen Wissens und Könnens an. Jede dieser Stufen wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die zur unmittelbaren Aufnahme einer Berufstätigkeit befähigt oder den Zugang zur nächsthöheren Stufe erlaubt. Die Stufenausbildung ermöglicht dem Jugendlichen im Verlauf seiner Ausbildung eine Entscheidung über die Höhe des Abschlusses (Prinzip der Stufung), in vielen Fällen auch über den speziellen Beruf innerhalb des Berufsfeldes (Prinzip der Verzweigung). Ein wesentlicher Vorteil besteht in der vertikalen und horizontalen Durchlässigkeit. Stufenausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz 1969 nicht vorgeschrieben, geschweige denn, welcher besondere Typ von Stufenausbildung angewendet werden soll. Verbreitung und Ausgestaltung gestufter Ausbildungsordnungen sind daher in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich. Literatur: Friede, C. K., Berufliche Bildung in Stufen, Heidelberg 1982.
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