Seit dem 11. Jh. entstehen auch ausserhalb des einstigen römischen Einflussgebietes in rascher Folge teils aus Kaufmannssiedlungen (,Wile, eng. ,-wich`), Märkten, (Wehr-)Kirchen und Herrensitzen (Burgen) gewachsene, teils aus strategischen Überlegungen gegründete Städte. Als ,Städtegründer` gilt z. B. Heinrich der Löwe (1158: München, Lübeck, Braunschweig). Im Zuge der —Ostkolonisation entstehen über 1000 Neugründungen. Sichtbarer Akt der Stadtwerdung ist die Verleihung des Stadtrechts; um über die dörfliche Siedlung hinauszugelangen, bedarf es zusätzlicher ökonomischer Voraussetzungen (Marktentwicklung, Handelszentrum, Umland usw.). Rechtliche und ökonomische Aspekte zusammen bestimmen den weiteren Aufstieg. Literatur: Ennen, E., Die europäische Stadt des Mittelalters, Göttingen 1972.
Vorhergehender Fachbegriff: Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) | Nächster Fachbegriff: Städtemarketing
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|