System zur Stabilisierung der Exporterlöse für Bergbauerzeugnisse im Rahmen der Lome-Abkommen Die 1979 vereinbarte Regelung zur Stabilisierung der Devisenerlöse aus Exportprodukten des Bergbaus der AKP-Staaten ergänzt das STABEX Die Unterstützung soll vorzugsweise dem Aus- und Aufbau von Förderkapazitäten bei solchen Mineralstoffen dienen, an denen die Staaten der Europäischen Union (EU)ein besonderes Interesse haben (zum Beispiel Bauxit, Aluminium, Eisenerz, Kobalt, Kupfer, Mangan, Phosphate, Zinn, Gold). Die im Rahmen von SYSMIN zur Verfügung gestellten Mittel wurden zunächst als Finanzierungsfazilitäten zu Sonderkonditionen gewährt (10 Freijahre, 30 Tilgungsjahre, 1% Zins p.a.; 0,75% Zins p.a. für die ärmsten Länder). Seit Inkrafttreten des 4. Lome-Abkommens (1990) werden die Mittel als nicht zurückzahlbare Zuschüsse über die Regierungen an die betreffenden Minengesellschaften weitergeleitet. Darüber hinaus stellt die Europäische Inve-stionsbank (EIB) einen speziellen Kreditrahmen für den Ausbau des Bergbaus und der Energiewirtschaft zur Verfügung.
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