(Stabex-System) international praktiziertes System einer kompensatorischen Finanzierung; es ist in das Lom&Abkommen einbezogen, das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und zunächst jenen Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik sowie des Pazifiks (sog. AKP-Staaten) abgeschlossen wurde, die den ehemaligen Präferenzzonen Frankreichs und Grossbritanniens angehörten. Auf die 44 in das Abkommen einbezogenen Produkte sind die Stabex-Regeln anzuwenden, wenn sie jeweils im Jahr vor dem in Frage kommenden Anwendungsjahr des Stabilisierungsausgleichs mindestens 6,5% der Gesamterlöse aus der Warenausfuhr des betreffenden Landes auf sich vereinigt haben und die Exporterlöse dieser Produkte im Vergleich zu ihrem warenspezifischen Bezugsniveau (d. h. Durchschnitt der Ausfuhrerlöse während der vier Jahre vor jedem Anwendungsjahr) um 6,5% gesunken sind. Sind diese Bedingungen erfüllt, hat der AKP-Staat unabhängig von den Ursachen des Erlösrückgangs einen Anspruch auf kompensatorische Ausgleichszahlungen, für die der (in der Realität weitgehend durchbrochene) Grundsatz der Rückzahlbarkeit gilt.
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