Aufgrund des großen Themenspektrums haben sich heute unterschiedliche Arten von Tarifverträgen herausgebildet: a) Lohn- und Gehaltstarifverträge, in denen die Höhe des — Arbeitsentgelts regelmäßig festgelegt wird; meistens in Abstanden von einem Jahr. b) Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge. Hier werden grundsätzliche Fragen der — Arbeitsbewertung, der Eingruppierung sowie Fragen der Lohn- und Gehaltsdifferenzierung bestimmt. c) Manteltarifverträge enthalten Bestimmungen Ober die Arbeitsbedingungen. Hier werden Fragen der Arbeitszeit, des Urlaubs, der bezahlten Freistellung, Kündigungsfristen u.a. geregelt. d) Spezielle Tarifverträge, die nur einen bestimmten Inhalt regeln, wie z.B. die vermögenswirksamen Leistungen oder Urlaubs- und Rationalisierungsschutzabkommen.
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