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Überweisungsverkehr

(Giroverkehr) bedeutendste Form bankmäßiger Zahlungsaufträge. Es handelt sich um einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, der auf Initiative des Schuldners zurückgeht. Auf entsprechende Anweisungen des Schuldners erfolgen die Überweisungen zu Lasten seines Girokontos und zugunsten der Gläubigerkonten. Normüberweisung ist der Einzelauftrag, der von der beauftragten Bank im Rahmen der üblichen betriebstechnischen Abwicklung ausgeführt wird. Daneben gibt es
? die beschleunigte Überweisung (Eilverkehr, Direktverkehr),
? die telegraphische oder telephonische Überweisung,
? die Sammelüberweisung für mehrere Zahlungen am gleichen Tag,
? den Dauerauftrag für Zahlungen, die zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen zugunsten des gleichen Kontos erfolgen.

Der Überweisungsverkehr vollzieht sich über folgende Wege:
? Haben Gläubiger und Schuldner ihr Konto bei der gleichen Bank, spricht man von Hausüberweisung (Übertrag von Konto zu Konto).
? Unterhalten zwei Kreditinstitute (z. B. zwei Filialen) gegenseitig Kontoverbindung, so vollzieht sich eine Überweisung direkt über diese Kontostellen.
? Besteht zwischen zwei Kreditinstituten keine direkte Kontoverbindung, läuft eine Überweisung über eine bzw. zwei zentrale Kontostellen (mehrstufige Überweisung). Hierfür kommen in Frage: für den Privatbankbereich die Zentralen der Großbanken, für die Genossenschaftsbanken die Zentralkassen, für die Sparkassen die Girozentralen, bei Überweisungen von einem Gironetz in ein anderes für Kontostellen, die verschiedenen Girostellen angehören, die Deutsche Bundesbank einschließlich der Landeszentralbanken sowie die Postgiroämter.

Abk.: ÜV. Wichtigster Teilbereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, der auf dem Wege der Überweisung basiert. Daher ist neben dem Scheck die Überweisung das Zahlungsverkehrsinstrument, das für nicht regelmässig anfallende Zahlungen in Europa am häufigsten Verwendung findet. Rechtlich handelt es sich bei der Überweisung nach herrschender Auffassung um einen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. 675 BGB. Hierbei erteilt ein Zahlungspflichtiger seiner Bank den Auftrag, zu Lasten seines Girokontos eine bestimmte Geldsumme an den Zahlungsempfänger bargeldlos zu überweisen. Hat der Zahlungsempfänger nicht ebenfalls ein Konto bei der beauftragten Bank, so muss die Gutschriftanzeige des Überweisungsträgers über ein oder mehrere Gironetze geleitet werden; befindet sich dessen Konto bei einer anderen Niederlassung desselben Instituts, spricht man auch von Hausgiro, das vor allem für die Grossbanken bzw. andere grosse Banken besondere Bedeutung hat. Technisch erfolgt der Überweisungsvorgang auf der Basis des Überweisungsauftrags und seiner heute weitgehend automatisierten Bearbeitung. Für die Abwicklung des Überweisungsverkehrs bestehen mehrere Gironetze.

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