Die Umsatzsteuer (USt) zielt auf eine Belastung des Konsums des Endverbrauchers ab; insofern gilt sie als Verbrauchsteuer, obwohl sie gesetzestechnisch durchweg als Verkehrsteuer aufgebaut ist. Die Grund legenden Umsatzsteuersysteme lassen sich nach den beiden folgenden Kriterien differenzieren: nach der Anzahl der Stufen, auf denen die USt erhoben wird, in Ein-, Mehr- und Allphasensysteme sowie nach ihrer ökonomischen Belastungswir-kung in kumulative und in nichtkumulative Systeme. Eine Einphasensteuer belegt ausschließlich den Letztumsatz der Unternehmerkette an den Konsumenten mit USt, wogegen die Allphasensteuer auch jeden Umsatz zwischen Unternehmern erfaßt. Die wichtigsten Vorzüge der Einphasensteuer liegen in niedrigen Erhebungskosten und in der Vermeidung aller Kaskadeneffekte der USt-Kumulation; Nachteile ergeben sich u. a. durch Besteuerungslücken (z. B. Eigenverbrauch eines Unternehmers auf Vorstufen). Kumulative Steuersysteme verstoßen gegen das Prinzip der steuerlichen Wettbewerbsneutralität, sind jedoch im Vergleich zu nichtkumulativen Mehr und Allphasensystemen weniger aufwendig. Die Wettbewerbsverzerrungen zeigen sich vor allem in stark variierender USt-Belastung der aktivierten Anlagegegenstände und der Exportgüter; dadurch wiederum werden vertikale Konzentrationsbestrebungen gefördert und ein exakter Belastungsausgleich bei Ein und Ausfuhren i. S. d. Bestimmungslandprinzips erschwert. Kaum kalkulierbare, zeitliche Aufkommensverschiebungen folgen aus jedem System-Wechsel (Zinserfolge des Fiskus).
Das bis Ende 1967 in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Umsatzsteuersystem war eine kumulative Allphasensteuer mit einem Regelsteuersatz von 4%; es wurde durch ein im Grund satz nichtkumulatives Allphasensteuersystem ersetzt (in Österreich Anfang 1973). Solange in einer Unternehmerkette alle Stufen demselben Steuersatz unterworfen werden, sind positive und negative Ku-mulationswirkungen ausgeschlossen. Die prinzipielle Nichtkumulation der Mehrwertsteuersysteme kann durch einen Vorumsatz oder durch einen Vorsteuerabzug erreicht werden; in Deutschland und Österreich wurde das flexiblere Verfahren des Vorsteuerabzugs gewählt; hiernach knüpft die Netto-Umsatzsteuer im Ergebnis nicht, wie die Brutto-Um-satzsteuer, an das Bruttoentgelt, sondern an die Differenz zwischen dem Umsatz des Unternehmers und den an ihn von seinen Vorunternehmern bewirkten und versteuerten Umsätzen an. Wirtschaftlich wird durch den Vorumsatzabzug die Wertschöpfung (Umsatz abzügl. Vorumsatz) und durch den Vorsteuerabzug der von USt der Vorunternehmer noch nicht belastete Teil der Roheinnahmen erfaßt; der Vorsteuerabzug führt somit zu einer Nachbelastung steuerbefreiter Umsätze der Vorstufen, wobei sich die Steuerbefreiungen der Inlandumsätze ihrerseits wegen des damit verbundenen Verbots des Vorsteuerabzugs im Ergebnis nur auf die Wertschöpfung der steuerbefreiten Stufe auswirken.
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