Die Umverpackung ist eine zusätzliche Verpackung um Verkaufsverpackungen herum, die dazu dient, die Abgabe von Waren im Wege der Selbstbedienung zu ermöglichen, die Gefahr des Diebstahls zu verringern und Werbung zu tragen. Sie unterliegt der Verpackungsordnung und weist eine Rücknahmeverpflichtung auf. Dem Endverbraucher ist Gelegenheit zur Entfernung und kostenlosen Rückgabe der Umverpackung zu geben.
Umverpackung ist die Bündelung von Einzelprodukten aus logistischen Gründen. Sie ist nicht Bestandteil des Produkts, sondern dient der leichteren Lagerung und dem besseren Transport bereits abgepackter Produkte sowie für Werbezwecke, aber auch zur Erschwerung von Diebstählen. Beispiele sind die Blisterhülle um mehrere kleine Schokoladenriegel, die ansonsten nur schwer zu handhaben sind, oder die Kartonage um den Sixpack Bierdosen, der dadurch mit einem Griff zu tragen ist, oder der Stangeneinschlag für zehn Zigarettenpackungen. Man spricht hier auch vom Packstück, das als solches lager- und versandfähig ist.
Siehe auch Verpackung und Packung.
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