Stoffe, die durch menschliches Zutun in die Umwelt gebracht werden und in Mengen oder Konzentrationen auftreten können, die geeignet sind, Lebewesen, insb. den Menschen, zu getanraen. hierzu genoren cnemiscne niemente oder Verbindungen organischer oder anorganischer Natur, synthetischen oder natürlichen Ursprungs. Das menschliche Zutun kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen, es kann beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein. Der Begriff Lebewesen umfasst in diesem Zusammenhang den Menschen und seine belebte Umwelt einschl. Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen. Grundlegende Regelungen enthält das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz).
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