Grundsatz, nach dem Steuerpflichtige in ihrem Sitzstaat mit ihren in- und ausländischen Einkünften und Vermögen der Besteuerung unterliegen, unabhängig davon, ob diese Einkünfte (bzw. dieses Vermögen) im In- oder Ausland erzielt wird (bzw. belegen) ist. Die Anwendung dieses Prinzips führt grundsätzlich zu einer internationalen Doppelbesteuerung, die durch uni- oder bilaterale Maßnahmen zu beseitigen ist. Die Bundesrepublik Deutschland folgt für unbeschränkt Steuerpflichtige diesem Prinzip.
siehe Universalitätsprinzip.
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