Nach dem BundesurlaubsG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Urlaubsdauer beträgt mindestens 18 Werktage im Kalenderjahr. Praktisch regelt sich der Urlaub nach •Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag. Meist wird die Urlaubsgewährung in gestaffelter Weise vorgenommen, wobei ältere Arbeitnehmer und Auszubildende (nach JArbSchG) mehr Urlaub erhalten. Siehe auch Bildungsurlaub.
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