Begriff aus dem Devisenhandel unter Banken, der darauf hinweist, daß der Ausgleich gehandelter Währungen mit der gleichen Wertstellung (Valuta) am selben Tage erfolgt.
Vertragsklausel im Devisenhandel. Sie bewirkt, daß eine Devisenlieferung und ihre Bezahlung taggleich erfolgen müssen.
Im bankmässigen Devisenhandel sehr gebräuchliche Usance, wonach die Wertstellung für Devisenkäufe und -verkäufe für beide Geschäftspartner per gleichem Tag erfolgt.
Vertragsklausel im Devisenhandel, die besagt, dass eine Devisenlieferung und deren Bezahlung am gleichen Tag erfolgen muss.
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