Voraussetzung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Zahlungsunfähigkeit des privaten Schuldners. Diese Zahlungsunfähigkeit wird Verbrauchernsolvenz genannt und bedeutet nicht bittere Armut. Zahlungsunfähig ist bereits -in Schuldner, der über ein so geringes Einkommen verfügt, daß er nicht allen einen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Wer bei einer Vielzahl von Gläubigern einige von ihnen noch befriedigen könnte, gilt trotzdem als zahlungsunfähig (insolvent).
Die Verbraucherinsolvenz ist ein spezielles in §§ 304 ff. Insolvenzordnung (InsO) geregeltes Verfahren für Verbraucher und Kleininsolvenzen mit vereinfachten Verfahrensregeln. Siehe auch Insolvenz-recht, deutsches (mit Literaturangaben).
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