Damit werden Geschäfte bezeichnet, die vorwiegend im Handel mit dem COMECON vorkommen und bei denen -hauptsächlich wegen Mangel an Devisen bei den östlichen Partnern - ein westlicher Lieferant die Verpflichtung eingehen muß, bei Lieferung von Waren in den Osten seinerseits Waren von dort zu beziehen. Trotzdem gibt es auch derartige Geschäfte zwischen westlichen Staaten, hauptsächlich auf dem Gebiet der Wehrtechnik. Verbundgeschäfte im Osthandel können in einzelnen Spezialformen abgewickelt werden, hierzu gehören Bartergeschäfte, Kompensationsgeschäfte, Gegengeschäfte, Rückkaufgeschäfte sowie unter Umständen Switchgeschäfte.
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