Gehört zu der Qualitätsdokumentation und legt den Grad der Verantwortung und der Entscheidungsfreiheit jeder Unternehmensfunktion sowie die notwendigen Schritte zur Realisierung des Qualitätssystems fest. Sie bezieht sich auf mehrere Arbeitsplätze bzw. Abteilungen (Abgrenzung zu Arbeits- und Prüfanweisungen). Verfahrensanweisungen legen einzelne Abläufe genau fest und werden gemeinsam mit den beteiligten Stellen/Mitarbeitern in Abhängigkeit von Qualitätseinfluss der Verfahren und Qualifikation der betrauten Mitarbeiter erstellt. Sie können reine Textform haben oder durch Bilder, Skizzen, Zeichnungen, Tabellen, Ablaufpläne etc. ergänzt werden. Flussdiagramme veranschaulichen dabei Operationen, ausführende Mitarbeiter, Start-, Entscheidungs- und Endpunkte von Prozessen. Festzulegen ist auch, wer Verfahrensanweisungen erstellen darf, wer sie prüft und freigibt, an wen sie verteilt und wie Änderungen vorgenommen werden.
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