Bemühungen zahlreicher Länder, darunter auch der Bundesrepublik Deutschland, die zunehmenden Verkehrsprobleme seit Beginn der 60er Jahre in den Ballungsgebieten durch eine neue Verkehrskonzeption zu überwinden. Diese Konzeption wurde durch eine Sachverständigenkommission zur Untersuchung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden ab 1964 erarbeitet (vgl. Bundestagsdrucksache IV/3602). Sie sah u. a. vor: Massnahmen zur Abstimmung der Verkehrsplanungen, Bauprogramme für innerörtliche Strassen und für Einrichtungen des ruhenden Verkehrs (z. B. Verkehrswege der zweiten Ebene, Parkhäuser) sowie Förderungsprogramme für den öffentlichen Personennahverkehr. Bund und Länder haben dieses Verkehrsprogramm, das eine Investitionssumme von 246,8 Mrd. DM für 25 bis 30 Jahre veranschlagte, weitgehend realisiert.
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