Form einer speziellen Verbrauchsteuer mit dem Ziel, gesellschaftlich unerwünschte Füll- mengen oder Verpackungsformen, z. B. den Anteil von Einweggebinden am gesamten Verpackungsaufkommen zu stabilisieren oder zu reduzieren. Dies versucht man i. d. R. dadurch zu erreichen, dass man jede Einheit einer Gütermenge mit einem bestimmten Geldbetrag belastet (z. B. 0,30 DM pro 11-Flasche), der bei Rückgabe des Leergutes u. U. erstattet wird.
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