rechtswissenschaftliche Teildisziplin der Versicherungswissenschaft, in der gemäss einem weiten Begriffsverständnis die rechtlichen Grundlagen der Sozial- und Individualversicherung, aus engerer Sicht die der Individualversicherung untersucht werden. Spezielle gesetzliche Grundlagen der Individualversicherung sind das Versicherungsvertragsgesetz für das Versicherungsvertrags-recht und das Versicherungsaufsichtsgesetz für das Versicherungsaufsichtsrecht. Darüber hinaus sind das Recht der Versicherungsunternehmen, jenes der Versicherungsvermittlung, das Haftpflichtrecht sowie das Recht der Europäischen Gemeinschaft von Bedeutung.
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