Je nach dem organisatorischen Zusammenhang von Ist- und Plankostenrechnung werden zwei Verfahren zur Verteilung der Plankosten unterschieden:
1. Das gemischte Verfahren: Bei diesem Verfahren werden die Plankosten auf den Kostenstellenkonten im Haben und auf den Kostenträgerkonten im Soll gebucht. Werden die Istkosten im Soll der Kostenstellenkonten verbucht, so zeigt der entstehende Saldo zwangsläufig die gesamten Abweichungen. Das gemischte Verfahren kann auch mit Hilfe eines Kostenstellenbogens, der entsprechende Soll- und Istspalten aufweist, durchgeführt werden.
2. Das Parallelverfahren: Hier sind Istkostenrechnung und Plankostenrechnung völlig getrennt. Es ergeben sich also keine zwangsläufigen Salden. Vorteil dieses Verfahrens ist, daß es übersichtlicher ist, die Istkostenrechnung nicht gestört wird und die Plankostenrechnung z.B. bei der Kostenstellenrechnung abgebrochen werden kann, da die Kostenträgerrechnung als Istkostenrechnung parallel durchgeführt wird. Dieses Verfahren wird bei der Prognosekostenrechnung angewendet.
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