geben an, nach welchen Gesichtspunkten die Kostenverteilung zu erfolgen hat bzw. erfolgen kann. Verteilungskriterien sind folgende:
1. Leistungsbezogenheit der Kosten: Aufgrund dieses Kriteriums werden die Kosten nach der Leistungsart, dem Leistungsbezirk und der Leistungsperiode verteilt.
2. Verhalten der Kosten bei Änderung der Beschäftigung: Die Kosten werden in fixe und variable Kosten aufgeteilt.
3. Liquiditätswirksamkeit: Die Kosten werden nach ihrer Auswirkung auf die Liquidität verteilt. Es ist dabei zu überprüfen, in welchem Umfange und zu welchen Zeitpunkten Kosten zu Ausgaben werden. Hieraus ergibt sich der Dringlichkeitsgrad für die liquiditätsmäßige Deckung der Kosten. Besondere Probleme können Fixkosten aufwerfen, wenn sie in der Kalkulation im Falle der Teilkostenrechnung nicht enthalten sind, jedoch in der Finanzbuchhaltung zu Ausgaben führen (vgl. liquiditätswirksame Preisuntergrenze). Eine liquiditätsorientierte Kostenrechnung erübrigt noch nicht die Aufstellung von Finanzplänen.
4. Abbaufähigkeit von Leerkosten: Je nach der Möglichkeit, Leerkosten vorübergehend abzubauen, können diese Kosten bei der Preiskalkulation berücksichtigt oder nicht berücksichtigt werden. (vgl. intervallfixe Kosten).
5. Kostentragfähigkeit: Dieses Verteilungskriterium wird herangezogen, wenn eine Verteilung nach der Kostenverursachung nicht möglich ist, z.B. bei Kuppelproduktion, und um die Möglichkeiten der Preisdifferenzierung und Preispolitik so weit auszunutzen, wie es der Markt zuläßt.
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