vertraglich festgelegte Vereinbarung zwischen Landwirten und Zuliefer- oder Abnehmerunternehmen. Zum Beispiel kann ein Landwirt unter Vertrag Kälber mästen, wobei er selbst nur für seine Arbeitszeit und den Einsatz seines Kapitals in Form des Stalls entgolten wird. Häufig sichern sich Abnehmer von Agrarprodukten den Bezug der Mengen und die zu zahlenden Preise durch Verträge ab.
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