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Volljährigkeit

Volljährigkeit ist nach § 2 BGB in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gegeben. Wer also seinen 18. Geburtstag feiert, der muss wissen: Ab jetzt ist er voll geschäftsfähig. Dies bedeutet z. B.: Verträge können mit wirksamer Kraft abgeschlossen werden.

Beginnt seit 1975 mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.

Bis 1975 wurde die Volljährigkeit mit Vollendung des 21. Lebensjahres erreicht. Seit diesem Zeitpunkt beginnt sie bereits mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

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