Lebensgemeinschaft (Biozönose) und Ökosystem von nahe beieinander stehenden Bäumen mit besonderer Tier- und Pflanzenwelt und speziellen Klima- und Bodenbedingungen. Im Sinne der Gesetzgebung ist Wald jede mit Forstpflanzen bestockte Fläche (§ 2 Bundeswaldgesetz); ferner zählen dazu kahlgeschlagene oder verlichtete Flächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherheitsstreifen, Waldblössen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze und weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen. Grosse Bedeutung hat der Wald für die Rohstoffversorgung, die Erholung der Bevölkerung (Erholungswald), den Schutz gegen Erosion, Lawinen und Immissionen sowie für die Reinhaltung des Wassers (—Schutzwald). Wald enthält im Gegensatz zum Forst keine Zielsetzung und ist somit der umfassendere Begriff.
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