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Wandlungsverhältnis

Wandelanleihe

bei   Wandelanleihen das Verhältnis zwischen dem Nennbetrag der Wandelanleihe und dem Nennbe­trag des bedingten Kapitals. Ein Wandlungsverhältnis von 4:1 besagt, dass Wandelanleihen im Nenn­betrag von 400 Euro in   Aktien im Nennbetrag von 100 Euro umgetauscht werden können (siehe auch  Bezugsverhältnis).

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