Zur Durchführung von Außenhandelstransaktionen sind unterschiedliche Dokumente nötig, die im Hinblick auf die Warensendung ausgestellt werden. Dabei kann man Wertpapiere, Beweisurkunden und Legitimationspapiere unterscheiden (vgl. Jahrmann, 1998, S. 157f.). Wertpapiere sind Urkunden, in denen ein privates Recht verbrieft wird, das nur durch den Besitz des Papiers ausgeübt werden kann. Typische Wertpapiere im Außenhandel sind:
- das Konnossement
- der Ladeschein
- der Lagerschein und
- die Transportversicherungspolice.
Beweisurkunden sind Dokumente, bei denen weder eine Pflicht zur Vorlage noch zur Einlösung besteht. Sie dienen nur der vereinfachten Beweisführung; das Recht kann jedoch auch ohne sie geltend gemacht werden. Beweispapiere im Außenhandel sind u.a.
- der Frachtbrief
- einige Spediteurdokumente
- der Posteinlieferungsschein
- die Kreditversicherungspolice
- alle Handels- und Zollpapiere, z.B. die Handelsrechnung und Ursprungszeug-
Legitimationspapiere sind Dokumente, auf Grund derer der Schuldner mit befreiender Wirkung an jeden Vorlegenden des Dokumentes zahlen kann. Im Außenhandel sind beispielsweise
- das Parcel Receipt und
- der Lagerempfangsschein
zu nennen. In rechtlicher Hinsicht können Wertpapiere und Dokumente nach den Übertragungsformen in Inhaber-, Order-und Rektapapiere eingeteilt werden (vgl. Jahrmann, 1998, S. 160). In wirtschaftlicher Hinsicht kann beispielsweise eine Einteilung in Warenpapiere, Geldpapiere und Kapitalpapiere vorgenommen werden (vgl. Jahrmann, 1998, S. 162).
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