Zoll, bei dem die Zollbemessung in Prozenten des Zollwertes erfolgt. Die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) sind überwiegend Wertzollsätze.
ist ein Zoll, der in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Warenwert berechnet wird. Vorteil ist, daß sich die Höhe des Zolls automatisch an Preisschwankungen der Importgüter anpaßt. Nachteil ist, daß sich der Warenwert von Importgütern meist nur schwer oder unter großem Aufwand festlegen läßt.
Belastungen von Außenhandelsgütern mit einem bestimmten Prozentsatz ihres Warenwertes an der Zollgrenze. Wertzölle erschweren die Zolladministration, da die Definition und Kontrolle des Warenwertes meist große Schwierigkeiten bereitet (Mengenzoll, Mischzoll).
(ad-valorem Zoll). Begr. d. Zollrechts. Die Zollbemessung erfolgt in Prozentpunkten vom Zollwert. Die entsprechenden Zollsätze enthält der jeweils gültige Zolltarif In der EG gilt der Gemeinsame Zolltarif (GZT). Er enthält - wie die Zolltarife der meisten Staaten - überwiegend W. Der W. kann als tarifäres Handelshemmnis eingesetzt werden. Gegensatz: Spezifischer Zoll (Mengenzoll); vgl. Zollsätze.
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