Kosten, die nach vorübergehender Stillegung von Betrieben oder einzelnen Produktionsbereichen durch die spätere Wiederinbetriebnahme der Anlagen anfallen. Hierzu zählen vor allem Kosten für die Einarbeitung neuen Personals, Reparaturkosten und Kosten, die anfallen, um die Aggregate wieder in Betriebsbereitschaft zu bringen. Die Wiederanlaufkosten können entweder von der Länge der Stillstandsdauer abhängig sein, wobei proportionale oder degressive Steigung möglich ist, oder sie fallen immer in gleicher Höhe an, unabhängig davon, wie lange die Anlagen stillstehen. Sie müssen also in die Entscheidung über Stillegung oder Nichtstillegung einbezogen werden, ebenso wie bei der Berechnung kurzfristiger Preisuntergrenzen.
Vorhergehender Fachbegriff: Wiederanlagerabatt | Nächster Fachbegriff: Wiederausfuhrgeschäft
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|