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Witteveen-Fazilität

ist der nach HJ. Witteveen (ehemaliger Direktor des Internationalen Währungsfonds) benannte und 1977 angelegte »Notfonds«. Er soll jenen IWF-Ländern, die ihre Kreditlimits im Rahmen des IWF bereits erschöpft haben, zu weiteren Devisen für den Ausgleich der Defizite in ihrer Zahlungsbilanz verhelfen. Die Mittel für diese Kredit-Fazilität stellen IWF-Länder mit Devisenüberschüssen (z.B. OPEC-Länder). Die Kreditgewährung erfolgt zu Marktzinsen, der IWF ist nur Vermittler zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer.

(Supplementary Finance Facility SFF; Zusätzliche Finanzierungsvorkehrung) vom seinerzeitigen Geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds H. Johannes WITTEVEEN 1977 initiierte Ergänzungsfazilität, die jenen IWF-Mitgliedsländern zusätzliche Zahlungsbilanzhilfen gewährte, deren Bedarf nach Ausschöpfung der regulären Kredittranchen noch nicht gedeckt war. Die Kreditlinie in Höhe von ca. 7,8 Mrd. SZR wurden von 13 IWF-Mitgliedsländern und der Schweizerischen Nationalbank bereitgestellt (Anteil der OPEC-Länder: knapp 50%); der IWF war nur Kreditvermittler. Von Mai 1979 bis Februar 1984 wurden Kredite in Höhe von 7,2 Mrd. SZR v.a. anläßlich der Zahlungsbilanzdefizite aufgrund der zweiten großen Ölpreiserhöhung 1979/80 gewährt. Die Kreditvergabe erfolgte über längere Fristen (max. 7 Jahre), und die Zinsen wurden zum Teil subventioniert. Bis Ende 1991 waren die Kredite getilgt. Literatur: Deutsche Bundesbank (1997)

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