Der Young-Plan war ein Plan zur endgültigen Regelung der Deutschen Reparationszahlungen nach dem 1. Weltkrieg. Er löste 1929/30 den Dawes-Plan ab und kam auf der Tagung der Finanzsachverständigen von Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und den USA unter Vorsitz des US-Wirtschaftspolitikers O.W Young in Paris zustande. Der Young-Plan sah Reparationen von 121 Mrd. Reichsmark vor, die im Laufe von 59 Jahren (also bis 1988) bezahlt werden sollten. Durch die Weltwirtschaftskrise wurden die Transferzahlungen wesentlich behindert und 1931 im Rahmen des Hoover-Moratoriums vorläufig aufgeschoben. Schließlich kam es 1932 im Rahmen der Lausanner Konferenz zur endgültigen Außerkraftsetzung des Young-Plans.
Er ersetzte ab 1. 9. 1929 den Dawes-Plan und legt eine Gesamtsumme der deutschen Reparationen fest, die bis 1988 gezahlt werden sollten. Die vereinbarte Wiederherstellung der deutschen Finanzhoheit bedeutet gleichzeitig den Wegfall des mit dem Reparationsagenten des Dawes-Plans bestehenden Transferschutzes. Die Zahlungen nach dem Young-Plan brechen in der Weltwirtschaftskrise von 1929-1933 zusammen.
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