ist eine Gruppe von Mitgliedsländern des Internationalen Währungsfonds (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, USA). Der Zehnerklub schloß 1962 mit dem IWF die sogenannten Allgemeinen Kreditvereinbarungen (General Arrangement to Borrow, GAB). Darin wurde festgelegt, daß die Länder des Zehnerklubs sowie andere IWF-Mitgliedsländer Ziehungsrechte (»Sonderziehungsrechte) erhalten sollten, mit denen sie bei Bedarf konvertible Währungen (Konvertibilität) bei anderen Mitgliedsländern »ziehen« können (ein Betrag an Ziehungsrechten wird gegen einen Währungsbetrag getauscht). Für die Zuteilung von Ziehungsrechten müssen die Bezieherländer jedoch wiederum anderen Ländern bei Bedarf ebenfalls konvertible Währungen zur Verfügung stellen (gegen Übertragung von deren Ziehungsrechten). Zweck dieses Abkommens war es, durch kurzfristige Kredithilfen einzelnen Ländern des IWF den Ausgleich der Zahlungsbilanzen zu ermöglichen. Siehe auch Zwanzigerklub.
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