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Zinsertragsbilanz

Die Zinsertragsbilanz ist eine von der Europäischen Zentralbank entwickelte Umformung und Ergänzung der Bankbilanzen zu Erfolgsrechnungszwecken, vor allem zum Betriebsvergleich. Sie kennt die in diesem Schema angegebenen Hauptpositionen, die im einzelnen nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten weiter aufzuspalten sind.

Das Kriterium für die Gliederung sind also die Ertragskraft und die Geldbeschaffungskosten. Neben dem Bilanzwert sind zusätzlich bei der jeweiligen Position der Durchschnittszinssatz (Soll- oder Habenzinssatz) und der erwirtschaftete absolute Ertrag bzw. der verursachte Aufwand aufzuzeigen.

ist eine von der Deutschen Bundesbank entwickelte Umformung und Ergänzung der Bankbilanzen zu Erfolgsrechnungszwecken, vor allem zum Betriebsvergleich. Sie kennt die im Schema angegebenen Hauptpositionen, die im einzelnen nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten weiter aufzuspalten sind. Gliederungskriterium sind also die Ertragskraft und die Geldbeschaffungskosten. Neben dem Bilanzwert sind dazu bei der jeweiligen Position der Durchschnittszinssatz (Soll- oder Habenzinssatz) und der daraus gezogene absolute Ertrag bzw. der verursachte Aufwand aufzuführen.

Teil des internen Rechnungswesens von Banken. Grundlage der Teilzinsspannenrechnung. Unkompensierte Bilanz, in der den einzelnen Aktiv- und Passivpositionen bzw. Gruppen davon die für sie in Frage kommenden Durchschnittszinssätze hinzugefügt werden und eine Anordnung und Gruppierung nach Verzinsungsmerkmalen erfolgt. Eine mit den Eurobeträgen gewichtete (kapitalgewichtete, -gewogene) Durchschnittsrechnung führt zu den durchschnittlichen Ertrags- und Aufwandszinssätzen; ihr Unterschied ergibt die Zinsspanne. Die Banken reichen der Bundesbank periodisch auf freiwilliger Basis eine Zinsertragsbilanz ein, die von Letzterer jedoch nicht veröffentlicht wird.

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