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Zinsschein

(interest coupon) festverzinslichen Wertpapieren beigefügter Erträgnisschein ( Coupon), gegen dessen Einreichung bei der Bank der fällige Zins ausgezahlt wird.
Zinsschein ist die Bezeichnung für eine Urkunde, die einer Anleihe beigefügt ist. Der Zinsschein verbrieft das Anrecht auf Zahlung des Anleihezinses zu einem in den Anleihebedingungen bestimmten Zeitpunkt.


Teil des Zinsscheinbogens, der bei Schuldverschreibungen in effektiver Form die Zinsansprüche als Kupons verbrieft.

Zinskupon

Zinskupon.

Anleihe, Industrieobligation

Bestandteil einer als effektives Stück vorliegenden   Anleihe, der den Zinsanspruch verkörpert. Der Anleihekäufer (Anleger) bekommt den fälligen Zinsbetrag ausgezahlt, wenn er am Zinstermin den entsprechenden Zinsschein vorlegt.

(engl.: interest coupon). Erträgnisschein, der festverzinslichen (Wert-)Papieren beigefügt ist. Z. verbriefen als selbständige Wertpapiere (Inhaberpapiere) den Zinsanspruch. Sie lauten auf feste Geldbeträge und bestimmte Fälligkeitstermine (Zinstermine). Banken zahlen gegen Einreichung des Z. die fälligen Zinsen aus. Vgl. Coupon.

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